Hochzeiten - Taufen - Gedenkgottesdienste

Miete von einzelnen Räumen:
Für private Veranstaltungen können einzelne Räume im Schloss angemietet werden. Die Vermietung erfolgt über die Internationale Jugendbibliothek (erreichbar unter Telefon 089 / 89 12 11-0), die Bewirtung erfolgt über die Schlossschänke Blutenburg.
Die Preisangaben für die Miete einzelner Räume finden Sie auf unserer Unterseite zur Schlossschänke Blutenburg.

 

Kirchliche Handlungen:
Für kirchliche Handlungen in der Kapelle von Schloss Blutenburg ist das benachbarte Pfarramt Leiden Christi zuständig.

Pfarramt Leiden Christi
Passionistenweg 12
81247 München

Telefon 089 / 891 141-0
Email: LeidenChristi.Muenchen@_we_dont_like_spam_ebmuc.de

 

Nachfolgend geben wir das Merkblatt der Kath. Pfarrgemeinde Leiden Christi München-Obermenzing wieder:

 


 

Trauungen und sonstige kirchliche Handlungen in der Schlosskirche Blutenburg

  1. Die Schlosskapelle Bltuenburg wird von der Pfarrei Leiden Christi nur verwaltet. Sie ist Eigentum des Freistaates Bayern. Daraus ergeben sich konkrete Vorgaben. Diese gelten auch für unsere anderen Nebenkirchen St. Wolfgang Pipping und St. Georg Obermenzing)

  2. Sofern Sie Ihren Wohnort nicht im Pfarrverband Menzing (Pfarreien Leiden Christi und St. Leonhard) haben, ist es zwingend notwendig, einen eigenen Seelsorger mitzubringen (die Schlosskapelle hat keinen eigenen Pfarrer). Das Traugespräch muss von dem Seelsorger geführt werden, der die Trauung mit Ihnen feiert, bzw. mit einem Seelsorger aus Ihrer Wohnortpfarrei.

  3. Für die Trauung benötigen Katholiken einen neuen Taufschein (nicht älter als 6 Monate). Den Taufschein erhalten Sie bei dem Pfarramt, in dem Sie getauft wurden. Wurden Sie in München getauft, dann bekommen Sie den Taufschein beim
                      Erzbischöflichen Matrikelamt, Pacellistraße 10
                      Postfach 330360, 80063 München. (Anforderung online möglich)

  4. Bei einer katholischen Trauung müssen alle Trauunterlagen spätestens zwei Wochen vor der Trauung beim Pfarramt Leiden Christi zur Unterschrift vorliegen. Andernfalls darf die Erlaubnis zur Trauung aus rechtlichen Gründen nicht erteilt werden. Bei einer evangelischen Trauung wenden Sie sich an Ihr evangelisches Pfarramt.

  5. Für die Gottesdienste sind einfache liturgische Gewänder und Gefäße vorhanden. Schultertücher sind nicht vorhanden. Es wird dem trauenden Pfarrer empfohlen, seine eigene liturgische Kleidung mitzubringen, insbesondere Schultertuch.

  6. Musikalisch wird der Gottesdienst in der Regel vom Organisten der Gemeinde Leiden Christi gestaltet. Sonderwünsche, wie z. B. das Engagieren von Sängern oder zusätzlichen Musikern, müssen mit diesem abgesprochen werden. Der Organist ist über das Pfarrbüro (Tel. 8911410) am  zu erreichen (nicht in den Ferien). In den Ferienzeiten kann der Organist von der Gemeinde nicht fest zugesagt werden.

  7. Die Orgelempore darf nur vom Organisten und Solisten / Musikern betreten werden. Für größere musizierende Gruppen (Chöre usw.) muss in der Kirche ein geeigneter Ort in Absprache mit dem Organisten gewählt werden.

  8. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist es für Organisten und Musikgruppen nicht möglich, in der Schlosskapelle zu üben.

  9. Trauungen sind nur samstags ab 10.30 Uhr möglich. Die für Sie reservierte Stunde steht ihnen zur Verfügung für die Vorbereitung (evtl. Ausschmücken mit Banksträußchen, Einsingen, Eín- und Auszug der Gäste usw.) und dem Gottesdienst selbst. Es ist zwingend notwendig, die Zeitvorgaben einzuhalten!

  10. Aus betrieblichen Gründen kann die Terminabsprache erst als verbindlich angesehen werden, wenn die zu entrichtenden Gebühr spätestens vier Wochen nach Terminvereinbarung der Trauung bezahlt ist. Nachdem die Gebühr überwiesen wurde, ist der Termin verbindlich. Wir bitten umgehend um eine Nachricht, falls Sie den frei gehaltenen Termin nicht wahrnehmen.

  11. Die Kirche bedarf in ihrem künstlerischen und historischen Wert einer besonderen Pflege und Betreuung. Es entstehen Kosten, die die  Pfarrgemeinde Leiden Christi nicht tragen kann, da sie die Kirche nur verwaltet. Diese Kosten sind in der allgemeinen Verwaltungsgebühr enthalten.

  12. Bei mehreren Trauungen an einem Wochenende wird die Kirche nur einmal geschmückt. Zuviel bezahltes Geld für Blumenschmuck senden wir an unsere Partnergemeinde in Brasilien (genaue Aufstellung der Gebühren siehe unten).

  13. Lt. Vorgabe des Erzbischöflichen Ordinariates verbleiben die Kollekten, die bei Trauungen und sonstigen Gottesdiensten gesammelt werden, bei der Kirchenstiftung Leiden Christi. Das Ergebnis der Kollekte wird sozialen und missionarischen Aufgaben zugeführt.

 


 

Allgemeine Hinweise

  • Fotografieren ist während des Einzugs, der Trauzeremonie und während des Auszugs nur in Absprache mit dem Traupriester möglich.

  • Heizkörper, sowie Scheinwerfer, zusätzliche Lautsprecher und Verstärkeranlagen dürfen nicht benutzt werden. Dies ist vom Landesamt für Denkmalpflege untersagt.

  • Das Übertreten der Alarmabsperrung ist auf keinen Fall gestattet. Für anfallende Kosten durch den Einsatz des Sicherheitsdienstes muss das Brautpaar haftbar gemacht werden.
     
  • Im Altarraum darf nichts verändert werden. Der Volksaltar darf nicht versetzt oder weggestellt werden.
     
  • Der Altarraum ist von Besuchern freizuhalten (auch von Fotografen!).

  • Kirchenbesucher und Fotografen dürfen sich nicht auf der Orgelbühne aufhalten. Mesner und Organist tragen dafür Sorge, dass diese die Orgelbühne wieder verlassen.

  • Zusätzlich Stühle in der Kirche aufzustellen, ist nicht gestattet.

  • Es dürfen lt. Anordnung des Landesamtes für Denkmalpflege und weder in noch vor der Kirche Blumen, Reis oder ähnliches gestreut werden.

  •  Bitte beachten Sie, dass lt. Anordnung der Schlossverwaltung Blutenburg die Zufahrt (Feuerwehrzufahrt!) zum Schloss für PKWs nicht gestattet ist. Bitte benutzen Sie die zwei vorhandenen Parkplätze.

  • Sektempfänge und Imbisse dürfen vor der Kirche nicht stattfinden (folgende Gottesdienste werden dadurch gestört). Innerhalb des Schlosshofes müssen diese mit der Schlossschänke abgesprochen werden.

Das katholische Pfarramt Leiden Christ

 
Für Paare aus fremden Pfarreien eigener Pfarrei
__________________________________ ___________________ _____________
Gebühren für Trauungen
Vergütung für Mesner ,
Verwaltung der Kirche,
Orgelpflege, Reinigung 80,- EUR 40,- EUR
Organist mit Anfahrt 100,- EUR 60,- EUR
Entgelt für Traupriester Bitte mit dem eigenen --
Seelsorger besprechen
Ausschmücken der Kirche:
Kerzen, Altarwäsche, Blumenschmuck 170,- EUR 170,- EUR
 

 

 

 

Wir bitten Sie, die Gebühr auf folgendes Konto unter Angabe beider Familiennamen und des Trautermins zu überweisen:

 

Kreissparkasse München
IBAN DE79 7025 0150 0160 3955 96

Stand: 08.2022

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